AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BSI Vertriebs GmbH

§1 GELTUNGSBEREICH
1. Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

§2 VERTRAGSSCHLUSS
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter stellen keine die Eigenschaften des Liefergegenstandes ergänzenden oder verändernden Beschreibungen dar. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen im Rahmen unserer Angebote. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware oder Durchführung der Leistung annehmen können.
3. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrags unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
4. Wir werden nur dann Vertragspartner, wenn innerhalb des Bestellvorgangs nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung getätigt wird.
5. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§3 PREISE UND ZAHLUNGEN
1. Der von uns angebotene Preis ist bindend. Die Preise sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, die im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden.
2. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand der Ware ausschließlich gegen Vorkasse. Im Falle des Versandes der Ware auf Rechnung, ist diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an uns zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, dann dürfen wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Wir sind weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Als Kunde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4 LIEFERUNG
Der Kunde trägt die Kosten der Versendung, die im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden.
Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe etc.), und zwar für die Dauer der Verzögerung. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten erbringen werden können, können wir und der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von vier Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen. Im Fall des Rücktritts unsererseits werden wir erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten.
Soweit sich aus einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab Werk. Der Kunde hat daher Lieferungen unverzüglich nach Eingang auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Beanstandungen jedweder Art muss er uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Unterlässt es der Kunde, einen offensichtlichen Mangel oder eine Fehlmenge innerhalb vorgenannter Frist schriftlich zu rügen, so gilt unsere Leistung als vertragsgemäß

§5 EIGENTUMSVORBEHALT
a) Bis zur restlosen Befriedigung aller uns aus der Geschäftsbedingung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen vor. Unser Eigentum geht insbesondere dadurch unter, dass Zahlungen geleistet werden, die dem Kaufpreis für eine oder mehrere Stücke oder für bestimmte Sendungen gleichkommt. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für uns und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB.
b) Der Besteller tritt uns schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer ab, gleichgültig, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
c) Der Besteller darf die von uns gelieferten Waren vor Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen gegen ihn weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand sind wir unverzüglich vom Besteller durch Einschreibebrief zu benachrichtigen. Vor Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche ist die Weiterveräußerung Wiederverkäufern nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
d) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§6 GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt der Punkt „Haftung“.
2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
3. Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
4. Unbeschadet unserer weitergehenden Ansprüche hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge uns die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

§7 HAFTUNG
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur auf den typischerweise entstehenden Schaden.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§9 ÄNDERUNGEN
a) Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigem Werbematerial enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach bestem Wissen ermittelt. Späterhin erforderlichen Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
b) Offensichtliche Druck- und Schreibfehler sowie Irrtümer unsere Angestellten können berichtigt werden und berechtigen uns, von einem Auftrag zurückzutreten, ohne das der Auftraggeber Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns geltend machen kann.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.